Sie möchten einen Container bestellen?

Die Ernst Recycling GmbH ist als ein Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) zertifiziert. Beim Stellen von Containern müssen deshalb alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
  1. Wann soll die Containerstellung erfolgen?
  2. Welchen Standplatz haben Sie für den Container vorgesehen?
  3. Soll der Container auf öffentlichem Gelände oder auf Privatgelände gestellt werden?
  4. Welches Fassungsvermögen brauchen Sie für Ihre Zwecke?
  5. Welche Materialien möchten Sie entsorgen?
  6. Benötigen Sie den Container für private oder gewerbliche Zwecke?


Standplatz
Liegt der vorgesehene Standplatz des Containers im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Bürgersteig ö.ä.) brauchen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Diese "Verkehrsrechtliche Anordnung" nach §45 StVO muss beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt vor dem Stellen des Containers beantragt werden. Es wird dafür eine geringe Gebühr erhoben.

Diese Erlaubnis entfällt, wenn der Container auf Privatgelände gestellt werden soll. In diesem Fall muss jedoch die Zugänglichkeit gewährleistet sein: Die Tordurchfahrt muss mindestens 2,80 m breit sein, der Untergrund muss ausreichend befestigt sein, und falls das Gelände gepflastert ist, muss sichergestellt sein, dass das Befahren mit einem Lkw keine Schäden verursacht.


Beladung und Inhalt der Container
Grundsätzlich dürfen Container nur bis zur Ladekante befüllt werden, damit ein gefahrloser Transport gewährleistet ist. Achtung: Wenn die Ladekante überschritten ist, kann der Abtransport verweigert werden. Das Fassungsvermögen des Containers können Sie auf Ihren Bedarf abstimmen - es liegt zwischen 3 und 40 m³. Abgerechnet wird bei uns nur der tatsächliche Containerinhalt.

Da der Containerinhalt dem Recycling zugeführt wird, müssen die Materialien getrennt nach Sorten entsorgt werden:

  • Sperrmüllcontainer (bei Entrümpelung, Wohnungsauflösung und Keller ausräumen)
  • Baumischabfälle (mineralische und nicht mineralische Stoffe im Rahmen von Baumaßnahmen)
  • Bauschutt (mineralische Materialien, die auf Baustellen anfallen
  • Dachpappe und Teerpappe
  • Asbestabfall
  • unbehandeltes Altholz
  • Abbruchholz (Türen, Parkett usw.)
  • Erdaushub
  • Gartenabfälle
  • Schrott

Bitte schildern Sie bei der Bestellung die Materialien, die dem Recycling zugeführt werden sollen. Unsere kompetenten Mitarbeiter sagen Ihnen dann, welche Materialien Sie zusammen entsorgen werden können. Fehlerhafte Befüllungen müssen wir unseren Kunden leider in Rechnung stellen. Sprechen Sie deshalb vor der Bestellung mit uns. Wir informieren Sie gern.


Container für gewerbliche Zwecke

Gern stellen wir auch Container für gewerbliche Zwecke. In diesem Fall bitten wir um einen schriftlichen Auftrag mit folgendem Inhalt: Bauvorhaben, Termin der Containerstellung, Art der Abfälle, voraussichtliche Mengengaben. Die Bestellung bitte auf Ihren Firmenbriefbogen oder Ihrer geschäflichen E-Mailsignatur schreiben und mit der Unterschrift des Verantwortlichen versehen. Für die Erstbestellung bitten wir um Zahlung per Vorkasse. Handelt es sich um ein umfangreiches Bauvorhaben mit mehreren Containerwechseln, erhalten Sie zeitnah Zwischenabrechnungen.


Containermiete und Abholung

Für 14 Tage stellen wir unsere Container mietfrei zur Verfügung. Ab dem 15. Tag berechnen wir für jeden weiteren Tag 2,38 EUR brutto. Ist die Befüllung erfolgt und soll der Container abgeholt werden, vereinbaren Sie bitte mit unseren Mitarbeitern einen Abholtermin, wobei eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Tagen zu berücksichtigen ist.